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Bildungszeit - Bildungsurlaub - Bildungsfreistellung


Bildungszeit – Bildungsfreistellung – auch Bildungsurlaub genannt – ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Unsere aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen zur Bildungsfreistellung finden Sie hier.

Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung. Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung erleichtert berufstätigen Erwachsenen mit ihrer knappen Zeit die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen und unterstützt so die in ganz Europa verfolgte Idee vom Lebenslangen Lernen. Nach der Wahl einer geeigneten Veranstaltung ist spätestens sechs Wochen vorher schriftlich eine Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.  Weitere Informationen zur Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung finden Sie hier.


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