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Bildungsfreistellung

Bildungsfreistellung – auch Bildungsurlaub genannt – ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.

Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung. Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird der Lohn fortgezahlt. Geregelt ist das im Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG). Bitte beachten Sie, dass Sie die Bildungsfreistellung spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgeber schriftlich beantragen müssen. Dafür erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung von uns eine Anmeldebestätigung, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

Alle weiteren Infos zur Bildungsfreistellung finden Sie auf den Seiten des Brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.