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Aktuelle Informationen bezüglich Deutschkurse für geflüchtete Menschen aus der Ukraine


Integrationskurse
Die Bundesregierung hat entschieden, Geflüchteten aus der Ukraine ab sofort Zugang zu den Integrationskursen (gem. § 44 Abs. 4 AufenthG)  zu gewähren.  Die Öffnung gilt für Personen, die einen vorübergehenden Schutz gem. § 24 AufenthG erhalten. Die VHS Oberhavel führt Integrationskurse im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an mehreren Standorten in Oberhavel durch. 

Was ist ein Integrationskurs?
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.
Der Sprachkurs ist Teil des Integrationskurses. Er dauert im Allgemeinen insgesamt 600 Unterrichtseinheiten. Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt. Außerdem lernen Sie, Briefe und E-Mails in Deutsch zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben. Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab.
Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungskurs. Er umfasst 100 Unterrichtseinheiten. Im Orientierungskurs sprechen Sie über Themen wie zum Beispiel die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Rechte und Pflichten in Deutschland, Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft, Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Den Orientierungskurs schließen Sie mit dem Abschlusstest "Leben in Deutschland" ab.
Unser Integrationskursangebot finden Sie unter https://vhs.oberhavel.de/programm/sprachen/kategorie/Integrationskurse

Wie kann ich am Integrationskurs teilnehmen? 
Die Zulassung für die Teilnahme an einem Integrationskurs ist auf Antrag beim BAMF für Geflüchtete aus der Ukraine möglich. Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gern. Die VHS Oberhavel leitet Ihren Antrag an die zuständige Regionalstelle des BAMFs weiter. Wir können Sie anschließend darüber informieren, ob der Antrag auf Zulassung genehmigt wurde oder sich noch in Bearbeitung befindet.
Vor Beginn des Integrationskurses führen wir einen Einstufungstest durch. Das Ergebnis hilft bei der Entscheidung, mit welchem Kursabschnitt Sie beginnen sollten und ob ein spezieller Integrationskurs sinnvoll wäre.

Welche Unterlagen muss ich zur Antragstellung mitbringen?
Bei der Antragstellung brauchen Sie einen Nachweis über einen Aufenthaltstitel gemäß § 24 AufenthG. Dieser wird i.d.R. von der Ausländerbehörde erteilt. Liegt bei der Antragsstellung noch kein Titel nach § 24 AufenthG vor, kann eine Zulassung auch dann erfolgen, wenn eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 5 AufenthG vorgelegt wird. Auch die Fiktionsbescheinigung wird von der Ausländerbehörde ausgestellt.

Welche Kosten muss ich tragen?
Die Teilnahme am Integrationskurs ist für Geflüchtete aus der Ukraine kostenlos. Sobald eine Zulassung durch das BAMF ausgestellt wurde, sind Geflüchtete aus der Ukraine automatisch von der Kostenbeitragspflicht befreit.

Wo finde ich weitere Informationen über den Integrationskurs in Ukrainisch/Russisch/Englisch?

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier: www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html

Wie kann ich bis dahin Deutsch lernen? Bietet die Volkshochschule einen Einführungskurs an?
Um die Ankunft und die ersten Schritte zu erleichtern sowie die Wartezeiten auf den Integrationskurs abzukürzen, bieten wir Deutschkurse für Teilnehmende ohne Vorkenntnisse an. Die Kurse finden in Präsenzform statt. Die Anmeldung erfolgt persönlich nach Terminvereinbarung. E-Mail: vhs@oberhavel.de oder Telefon 03301-6015755.
Das Kursangebot finden Sie hier.

Kann ich auch allein Deutsch lernen?
Sie können gern die kostenfreie Lernplattform des Deutschen Volkshochschulverbandes nutzen: Link VHS-Lernportal

Weitere Informationen und Kursangebote folgen zeitnah.

 


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